3. GESAMTKUNSTWERK IN DER BEWEGUNG
Die Kulturstraßen dienen primär dazu, bildende Kunst sichtbar und erlebbar zu machen.
Dabei sollen die Kunstwerde unmittelbar am Wege, beim Eilen, beim Fahren miterlebt werden.
Ein Hingehen zu einem Kunstwerk ist nicht erwünscht, sondern die Rezeption soll im Vorbeigehen, in der Bewegung erfolgen.
Zeit ist der »begleitende« Faktor des Werkes: Begleitend für den einzelnen Menschen oder die Menschengruppe
in einem Fahrzeug, die anonyme Menschenansammlung in einem Stau, die Menschenkonfrontation im
Straßenverkehrskampf. Es gibt kein Verweilen vor einem Kunstwerk. Ein Kunstwerk löst am Weg das andere ab,
eines soll mit dem anderen in Zusammenhang stehen und es vorbereiten.
Im Auge des Betrachters erst soll das Gesamtkunstwerk der »Kulturstraße« entstehen.
4. ERWEITERUNG DER KULTURSTRASSE
Neben der visuellen Kunst sollen auch akustische Kunst oder dramaturgische Kunst stehen:
Ergänzungen durch Musik, Gesang, Orchester und Dramaturgie, Aktionen, Theater, Kabarett sind erwünscht.
Die Musik kann in der Bewegung dargeboten werden (Züge) und damit den Ablauf der Kunstwerke unterstützen,
sie kann aber auch statisch an einem bestimmten Punkt erfolgen. Ebenso ist es möglich, das Theatralische in einem Zug oder
an bestimmten Orten einzufügen. Anwohnerinnen und Anwohner sind aufgefordert, an dem Projekt »Kulturstraße«
in einer eigenen kreativen Form mitzuwirken. Begleitenden Eigeninitiativen sind keine Grenzen gesetzt.
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